Unsere Expertise in der Insolvenzverwaltung

Bankinsolvenzen stellen eine besondere Herausforderung für das Wirtschafts- und Finanzsystem dar und können weitreichende Folgen für Dritte haben. Um solche Insolvenzen zu verhindern oder deren Auswirkungen zu mildern, gibt es umfangreiche Aufsichts- und Sicherungssysteme. Die Insolvenzverwaltung einer Bank muss sich in dieses rechtliche Umfeld einfügen und effizient mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um Schäden bestmöglich zu begrenzen.

 

Die Kanzlei Stützel Insolvenzverwalter verfügt über langjährige Expertise und umfassende Erfahrung im Bereich des Bank- und Bankinsolvenzrechts. Im Jahr 2018 wurde Herr als Insolvenzverwalter der Dero Bank AG bestellt. Darüber hinaus wurden wir in zahlreichen Insolvenzverfahren namhafter Unternehmen des grauen Kapitalmarkts tätig, wie beispielsweise der Langenbahn KG, der DCM und der Green Planet AG. Die Insolvenz der P&R Container Gruppe zählt zu den bundesweit größten Verfahren in diesem Bereich. Zudem wurde die Wirecard Bank AG in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG ohne ein formelles Insolvenzverfahren abgewickelt.

 

In diesen Verfahren kombiniert die Kanzlei Stützel ihre Kernkompetenzen in der Bearbeitung rechtlich komplexer Fälle innerhalb von Konzernstrukturen, die eine internationale Rechtsdurchsetzung erfordern. Unsere Anwälte waren zudem in bankrechtliche Gesetzgebungsprojekte eingebunden und sind kontinuierlich in relevanten Arbeitsgruppen sowie wissenschaftlich aktiv.

Die Fortführung von Unternehmen, häufig in mehrstufigen Konzernstrukturen und über mehrere Jahre hinweg, ist für uns eine zentrale Aufgabe. Auch unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gelungen, die überwiegende Mehrheit der Betriebe zu erhalten und dabei oft sehr gute Quoten für die Gläubiger zu erzielen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Routine in der Fortführung von Betrieben mit mehreren hundert Mitarbeitern und verschiedenen, oft internationalen Standorten. Dabei setzen wir komplexe Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich um.

Mit der Eigenverwaltung hat der Gesetzgeber insolventen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, sich unter der Aufsicht eines Sachwalters selbst zu sanieren. Ziel des Verfahrens ist in der Regel die Vorlage eines Insolvenzplans, in dem die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens in einem Gesamtvergleich neu geregelt werden.

Die Eigenverwaltung steht dem Unternehmen zur Verfügung, sofern sichergestellt ist, dass die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden. Sowohl das Gesetz als auch die Insolvenzgerichte stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung vor der Insolvenz. Der Erfolg einer Eigenverwaltung hängt maßgeblich davon ab, ob das Verfahren dafür geeignet ist und von Anfang an professionell begleitet wird. Oft scheitern Eigenverwaltungen an unrealistischen Erwartungen der Beteiligten. Ohne fachkundige Unterstützung ist die Geschäftsführung des insolventen Unternehmens in der Regel nicht in der Lage, die strengen insolvenzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und das Verfahren erfolgreich zu gestalten.

Hierbei sind nicht nur juristische, sondern auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich. Bei Bedarf kann ein erfahrener Interimsmanager die Geschäftsführung unterstützen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über die notwendige Umsetzungskompetenz verfügt.

Im Rahmen der Eigenverwaltung überwacht ein vom Gericht bestellter Sachwalter die Geschäftsführung des insolventen Unternehmens kontinuierlich.

Als (vorläufiger) Sachwalter setzen wir uns in Eigenverwaltungsverfahren mit großem Engagement und Erfolg dafür ein, dass Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben und Gläubiger bestmöglich bedient werden. Unsere Erfahrung und Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Die Kanzlei Stützel Insolvenzverwalter verfügt über besondere Expertise im Bereich der IP- und Patentverwertung, insbesondere bei der Verwertung von geistigem Eigentum in Insolvenzverfahren.

In vielen Insolvenzverfahren spielen Patente, Technologien und Intellectual Property eine zentrale Rolle. Beispielsweise mussten in den Insolvenzverfahren KirchMedia oder Qimonda komplexe Rechtsfragen geklärt und internationale Rechtsstreitigkeiten geführt werden, um diese Unternehmenswerte im Interesse der Insolvenzmasse zu sichern und zu verwerten.

Im Bereich des Arbeitsrechts, der für die erfolgreiche Sanierung in Insolvenzverfahren entscheidend ist, verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Praxiserfahrung. Besonders in Verfahren mit mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten – und damit mehreren Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten oder Konzernbetriebsräten sowie Gewerkschaften – können diese Kompetenzen bereits zu Beginn der vorläufigen Insolvenzverwaltung genutzt werden, um Betriebe und Arbeitsplätze bestmöglich zu erhalten.

Die professionelle Zusammenarbeit mit der Belegschaft und ihren Interessenvertretungen ist ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen.

Im Rahmen arbeitsrechtlicher Restrukturierungen bearbeiten unsere Anwälte die damit verbundenen Rechtsfragen in M&A-Prozessen, verhandeln arbeitsrechtliche Inhalte mit potenziellen Investoren und gestalten diese vertraglich. Wir setzen arbeitsrechtliche Maßnahmen im Rahmen von Unternehmensübertragungen um, überwachen und steuern diese.

Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Kenntnisse in allen individualarbeitsrechtlichen Fragen im Kontext von Unternehmensinsolvenzen und vertreten die Interessen des Insolvenzverwalters bundesweit erfolgreich vor Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Die Kanzlei Stützel Insolvenzverwalter verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Insolvenzplanverfahren. Wir haben bereits zahlreiche Insolvenzpläne unterschiedlicher Größenordnungen erstellt und erfolgreich umgesetzt. Ein herausragendes Beispiel ist der Insolvenzplan für die TaurusTV, der zu den wirtschaftlich bedeutendsten Verfahren seit Einführung dieser gesetzlichen Sanierungsmöglichkeit am 01.01.1999 zählt.

Darüber hinaus kommentiert unser Team seit vielen Jahren die relevanten Vorschriften im Frankfurter Kommentar zum Insolvenzplanverfahren und bringt damit fundierte Expertise in die Praxis ein.

Unsere Anwälte übernehmen auch die Rolle des Insolvenzverwalters in Regelinsolvenzverfahren. Wenn ein Insolvenzverfahren nicht für die Eigenverwaltung geeignet ist oder aus anderen Gründen keine Eigenverwaltung infrage kommt, bietet das Regelinsolvenzverfahren den geeigneten Rahmen, um den Geschäftsbetrieb bestmöglich zu erhalten.

Unsere Stärken liegen in der erfolgreichen Bearbeitung anspruchsvoller Insolvenzverfahren, insbesondere von Konzerninsolvenzen, Kapitalanlageverfahren und internationalen Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen. Hierfür verfügen wir über eine leistungsstarke Kanzleistruktur, die über Jahre aufgebaut wurde und uns ermöglicht, Verfahren jeder Größenordnung effizient zu bearbeiten.

Wir setzen uns mit großem Engagement und Erfolg dafür ein, dass Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben und Gläubiger bestmöglich bedient werden. Unsere Erfahrung und Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Wir verfügen über herausragende Expertise in der Bearbeitung internationaler Insolvenzfälle. Dabei greifen wir auf ein langjährig etabliertes nationales und internationales Netzwerk zurück, das es uns ermöglicht, grenzüberschreitende Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen effizient zu bearbeiten. Beispiele hierfür sind die internationalen Konzerne Wirecard und Qimonda, bei denen wir weltweite Konzernstrukturen unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten verwertet und abgewickelt haben.

Besonders hervorzuheben ist die Kommentierung des Internationalen Insolvenzrechts im Frankfurter Kommentar durch unser Team. Unsere Anwälte sind zudem Mitglieder des International Insolvency Institute, einer führenden internationalen Vereinigung von Insolvenzrechtlern, deren Mitgliedschaft nur auf Vorschlag verliehen wird.

Komplexe Konzerninsolvenzverfahren mit internationalen Verflechtungen sind ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Stützel Insolvenzverwalter. Unser Team wurde unter anderem in den internationalen Konzerninsolvenzverfahren Wirecard, P&R, Petroplus, Qimonda und KirchMedia als Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzverfahren Qimonda mit über 12.000 Mitarbeitern und KirchMedia mit über 11.000 Mitarbeitern zählen zu den größten Insolvenzverfahren in Deutschland. Mit der Insolvenz der Wirecard AG wurde erstmals ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines DAX-Konzerns eingeleitet. Die Petroplus Holdings AG, als größter unabhängiger Raffineriebetreiber Europas, stellt mit einem Umsatzvolumen von über 20 Mrd. US-Dollar eines der größten europäischen Insolvenzverfahren im verarbeitenden Gewerbe dar. Allein die deutschen Tochtergesellschaften, bei denen unser Team als Insolvenzverwalter bestellt wurde, erwirtschafteten zuletzt Umsätze von rund 4,3 Mrd. Euro und beschäftigten über 400 Mitarbeiter.

Der Insolvenzantrag über das Vermögen der KirchMedia GmbH & Co. KG aA im April 2002 markierte den Beginn der damals wirtschaftlich schwerwiegendsten Insolvenz der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bis heute handelt es sich um die größte Insolvenz im Mediensektor in Europa.

Im Fall einer Betriebseinstellung oder ungeordneten Liquidation von Unternehmensteilen drohte ein Zusammenbruch der gesamten KirchGruppe und damit eine massive Wertvernichtung. Zudem bestand die Gefahr, dass bei einigen Fernsehsendern „schwarze Bildschirme“ zu befürchten waren.

In dieser schwierigen Situation gelang es unserem Team als Insolvenzverwalter, den Betrieb in diesem siebzehnstöckigen internationalen Konzern mit mehreren hundert Unternehmen vollständig aufrechtzuerhalten. In den folgenden Jahren konnten alle wesentlichen Vermögenswerte gesichert und erfolgreich verwertet werden. Nahezu alle der mehr als 11.000 Arbeitsplätze blieben erhalten, und die ehemaligen Konzernunternehmen sind bis heute erfolgreich tätig.

Die Insolvenzverwaltung dieses Medienimperiums erforderte umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lizenzhandel, kommerzielles Fernsehen, Programmproduktion und Filmtechnologie sowie in der europäischen Entertainment-, Film- und Fernsehindustrie. Darüber hinaus mussten Fußballbundesliga- und WM-Rechte verwertet sowie umfangreiche Verhandlungen und teils komplexe Rechtsstreitigkeiten mit multinationalen Konzernen geführt werden.

Seitdem hat die Kanzlei Stützel zahlreiche Insolvenzverfahren im Medienbereich erfolgreich durchgeführt und dabei ihre Expertise kontinuierlich weiter ausgebaut.

Bei frühzeitiger Antragstellung bietet die Insolvenzordnung in Kombination mit unserer Erfahrung und Unterstützung einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, um Sanierungen schnell und geschützt vor Einzelvollstreckungen durchzuführen. Dies gilt sowohl in Regelinsolvenzen, Insolvenzplanverfahren als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ermöglicht die Insolvenzordnung die Erarbeitung eines Insolvenzplans unter dem Schutz eines „Schutzschirms“ und in Eigenverwaltung. Der Vorteil des Schutzschirmverfahrens liegt darin, dass es in der Öffentlichkeit oft nicht als Insolvenzverfahren wahrgenommen wird. Zudem besteht die Möglichkeit, den überwachenden Sachwalter weitgehend selbst auszuwählen. Allerdings stellt das Gesetz erhöhte Anforderungen an die frühzeitige Antragstellung, die Erfolgsaussichten der Sanierung und die Dokumentationspflichten.

Das Schutzschirmverfahren bietet bei rechtzeitiger Antragstellung die Möglichkeit, das Unternehmen in Eigenverwaltung und durch einen Insolvenzplan zu retten. Es ist jedoch nicht für alle Fälle geeignet, sondern erfordert ein rechtzeitiges und gut vorbereitetes Vorgehen. Aufgrund des erhöhten Aufwands eignet es sich insbesondere für mittlere und größere Unternehmen.

Anwälte unserer Kanzlei werden häufig von Insolvenzgerichten mit Sonderinsolvenzverwaltungen betraut. Wir verstehen die Sonderinsolvenzverwaltung nicht als Unterfall der Insolvenzverwaltung, sondern als eigenständigen Bereich, der spezialisierte und qualifizierte Rechtsanwälte erfordert.

Uns zeichnet aus, dass wir durch langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung ein tiefes Verständnis für die damit verbundenen Fragestellungen haben, insbesondere in Bezug auf die Pflichten des Insolvenzverwalters. Unsere bundesweit anerkannte Expertise und Unabhängigkeit führen dazu, dass wir von Gerichten und Beteiligten, einschließlich Vermögensschadenshaftpflichtversicherern, geschätzt und akzeptiert werden. Dies ermöglicht es uns, auch komplexe Fragestellungen oft ohne größere Konflikte sachgerecht zu lösen.